Mittelbarer Sozialmietwohnungsbau

Unmittelbarer Sozialmietwohnungsbau bedeutet, dass die Sozialmietwohnung tatsächlich eine solche ist.

Mittelbarer Sozialmietwohnungsbau heißt, dass eine andernorts gelegene Wohnung im Bestand des Eigentümers stellvertretend in eine Sozialmietwohnung umgewandelt wird. Im Areal BHS/AWS ist eine Quote von 30 % unmittelbarem und 30 % mittelbarem Sozialmietwohnungsbau vorgesehen, dazu kommen weitere 20 % geförderter Wohnungsbau, der kein Sozialmietwohnungsbau ist.